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Die Landesbauordnungen schreiben für Gebäude der Gebäudeklassen eins bis vier Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise vor. Sonderbauvorschriften gelten für zweckbestimmte Bauten wie öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten sowie für Sonderbauten. Das Brandschutzkonzept beinhaltet dabei, technische und organisatorische Massnahmen zur Prävention und Schadensminimierung. Der QS-Verantwortliche bescheinigt der Brandschutzbehörde mit einer Übereinstimmungserklärung vor Bezug der Bauten die ordnungsgemässe Umsetzung aller notwendigen Qualitätssicherungsmassnahmen. Dafür stellt die VKF allen an der Umsetzung der Brandschutzvorschriften beteiligten Personen Formulare und Merkblätter zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen der Übereinstimmungserklärung Brandschutz sind die Schweizerischen VKF-Brandschutzvorschriften (Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien). Sie sind durch das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) in der Fassung vom 20. September 2018 für verbindlich erklärt und in Kraft gesetzt worden. Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 „Qualitätssicherung im Brandschutz“, Ziffer 4.1.3 lit. e muss der QS-Verantwortliche die ordnungsgemässe Umsetzung aller auferlegten QS-Massnahmen mit der Übereinstimmungserklärung bestätigen.
Eine Übereinstimmungserklärung Brandschutz brauchst du für jede Baumassnahme. Wie umfangreich die Auflagen sind, hängt von der Qualitätsstufe des Bauvorhabens ab. Darin ist auch geregelt, ob eine zusätzliche Fachkraft als QS-Verantwortlicher notwendig ist oder nicht. Bei kleinen und einfachen Bauten sind die Vorschriften zur Qualitätssicherung überschaubar. In der Übereinstimmungserklärung wird lediglich bestätigt, dass die nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt sind, die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren und die Nutzer über Betrieb, Unterhalt und Wartung instruiert wurden.
Jedes Bauvorhaben fällt in eine Qualitätsstufe (QSS). Die Einteilung entscheidet, ob eine zusätzliche Fachkraft als QS-Verantwortlicher notwendig ist. Die Anforderungen an die Qualitätssicherung richten sich dabei nach den Kriterien:
Die Einstufung erfolgt nach:
Für die QSS1 (kleine Gebäude mit mittlerem Brandrisiko) benötigst du keine zusätzliche Fachkraft als QS-Verantwortlichen Brandschutz. Die Funktion kann der Bauplaner oder die Bauherrschaft übernehmen. Ab QSS2 ist ein anerkannter Brandschutzexperte oder eine Person mit vergleichbarer Ausbildung als QS-Verantwortlicher vorgeschrieben. Das gilt für alle Gebäude mit höherem Brandrisiko, wie Holzfassaden und Lagerhallen mit brennbaren Stoffen.
Die genauen VKF-Brandschutzvorschriften, bestehend aus Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien, sind sehr umfangreich. Daher stellt der VKF Erläuterungen, Formulare, Merkblätter, Flyer und weitere Publikationen online zur Verfügung. Details findest du auf der Website https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/. Zu den Brandschutzrichtlinien zählen beispielsweise:
Sämtliche Vorlagen und Arbeitshilfen, die du in Verbindung mit dem Bauantrag, der Baugenehmigung und der Übereinstimmungserklärung Brandschutz benötigst, findest du auf der Website https://www.brandschutznachweis.ch/de/vorlagen-arbeitshilfen. Dazu gehören:
Der QS-Verantwortliche, der ein Brandschutzkonzept erstellt, muss Fachwissen mitbringen und nachweisen. Beim einfachen Wohnhaus genügen der Bauplaner oder die Bauherrschaft. Sie können bei Bedarf auch Subunternehmer einsetzen. Für Wohn- oder Gewerbebauten mit höherem Brandrisiko ist ein ausgebildeter Sicherheitsexperte gefragt. Sollte er zusätzlich die Funktion des Sicherheitsbeauftragten übernehmen, braucht er Kompetenz im Projektmanagement. In der Regel fordert die Brandschutzbehörde in diesem Fall einen Sicherheitsbeauftragten, der zusätzlich die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes überwacht. Er ist gleichzeitig Ansprechpartner für die Behörde. Wenn du Spezialisten suchst, findest du sie in deiner näheren Umgebung. Das können beispielsweise sein:
Du musst dir jedoch im Klaren darüber sein, dass auch eine von einem Experten ausgefüllte Übereinstimmungserklärung keine Garantieerklärung ist. Sie dient lediglich der Qualitätssicherung. Jeder Bauplaner stellt dem QS-Verantwortlichen seine Übereinstimmungserklärung mit den entsprechenden Unterlagen zu Verfügung. Darauf muss sich der QS-Verantwortliche verlassen können. Er ist zur Sorgfalt verpflichtet und haftet für seine Fehler, aber nicht für die Fehler von Dritten. Hat die Brandschutzbehörde Zweifel an der Übereinstimmungserklärung, kann sie Kontrollen durchführen. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Übereinstimmungserklärung unzutreffend war, muss sich der QS Verantwortliche dafür verantworten.
Holz ist ein vielseitiger Werkstoff, unterliegt aber auch verschiedenen Verschleisserscheinungen. Damit es seine Natürlichkeit, Langlebigkeit, Farbe und Qualität beibehält, lohnt es sich, Möbel, Türen, Fensterrahmen, Spielzeug, Deko oder andere Holzmaterialien zu lackieren. Je nach Art des Holzes ist eine Grundierung notwendig. Lack kann durch glänzende Transparenz für den Holzschutz sorgen, ist aber auch in vielen Farben erhältlich, um Design individuell zu gestalten. Es gilt aber: Eine gelungene Lackierung beginnt bereits mit der richtigen Vorbehandlung des Holzes.
Epoxidharze sind aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie werden im Formenbau, in der Elektronik, bei der Flugzeugkonstruktion, bei Prothesen, als Klebstoff und in vielen weiteren Bereichen eingesetzt. Für hochgradig belastbare, formstabile und witterungsfeste Elemente bieten sich die langlebigen Kunstharze geradezu an. Seit einiger Zeit ist Epoxidharz sogar bei Heimwerkern zum Trendmaterial avanciert: Tische aus Holz in Kombination mit Epoxid Giessharzen sind aktuell ein angesagtes DIY. Alles zum Thema erfährst du hier.
Als Schutz vor äusseren Einflüssen und Verschmutzungen sind Imprägnierungen für eine Vielzahl an Oberflächen sinnvoll. Auch für die Natursteine von Terrassenplatten und Pflastersteinen, die tagtäglich den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind und schnell unsauber und unschön aussehen können, lohnt sich eine Imprägnierung. Wir erklären dir, wie Imprägnierungen funktionieren, welchen Schutz sie bieten und für welche Steine sie verwendet werden können. Ausserdem geben wir dir hilfreiche Tipps, was du bei der Anwendung unbedingt beachten solltest.
Die Wärmedämmung steigert Komfort und Wert einer Immobilie. Zur selben Zeit reduziert sie Kosten und den CO2-Ausstoss. Das Ergebnis ist ein wirtschaftliches und umweltfreundliches Haus. Doch immer noch vernachlässigen viele die Dämmung der Innenwände und Fassade und verschenken dadurch Einsparpotenzial. Gerade ältere Häuser haben oft keinen ausreichenden Wärmeschutz für Fassade und Dach. Dabei hält eine gute Dämmung im Winter warm und im Sommer kühl. Allerdings kannst du nicht jedes Gebäude von aussen dämmen. Teilweise sind sie denkmalgeschützt, wie ein Riegelhaus, oder stehen in der Kernzone einer Gemeinde. Dann sind Innendämmungen eine gute Alternative, denn die äussere Fassade bleibt unangetastet.
Lärm „von oben“ kennen viele Menschen, die in einer Wohnung leben. Wenn bereits die kleinsten Trittgeräusche als laut und sehr störend empfunden werden, ist eine Schalldämmung der Decke eine mögliche Massnahme, um in den eigenen vier Wänden wieder Ruhe zu finden. Auch bei einer schlechten Akustik in den eigenen Räumen kann eine Schalldämpfung sinnvoll sein. Wann sich eine Schallisolierung lohnt, welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Schalldämmung es für die Decke gibt und wie effektiv diese sind, erfährst du in unserem Ratgeber, in dem wir uns intensiv mit dem Thema der Geräuschminderung in Räumen beschäftigen.
Phosphatierungen helfen auf verschiedene Weise. In erster Linie zieht man die schützende Phosphatschicht auf Werkstoffe auf, um dadurch den Korrosionsschutz des Metalls zu verbessern. Durch dieses Verfahren haften auch Lacke deutlich besser am Metall. Am häufigsten kommt es bei Stahl, Aluminium und Eisen sowie bei verzinkten und anderen Metallen zum Einsatz. Alles rund um das Thema Phosphatierungen erfährst du hier.